
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Finest Petfoods ist offizieller Händler und Importeur von Buddy Pet Foods in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Spanien, Portugal, Österreich und der Schweiz.
Identität des Unternehmers
CePeBe B.V.
Hongkongstraat 25
3047 BR Rotterdam
Telefonnummer: +31 (0)10 310 7920
E-Mail-Adresse: info@finestpetfoods.com (Montag bis Freitag von 08.30 bis 17.30 Uhr)
HANDELSREGISTERNUMMER: 81349505
USt.-ID: NL862053298B01
Artikel 1 - Begriffsbestimmungen
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen: Unter "Wiederverkäufer" ist die Gegenpartei zu verstehen, die eine natürliche und/oder juristische Person ist und im Rahmen ihrer Tätigkeit als Abnehmer von Finest Petfoods, ein Zoofachgeschäft im weitesten Sinne des Wortes betreibt, im Folgenden auch als Käufer oder Abnehmer bezeichnet.
Artikel 2 - Anwendbarkeit der vorliegenden Bedingungen Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen CePeBe B.V., nachstehend "Finest Petfoods" genannt, und dem Abnehmer. Diese Bedingungen sind von Finest Petfoods und dem Käufer durch Veröffentlichung für anwendbar erklärt worden.
Diese Bedingungen gelten ausschließlich zwischen Finest Petfoods und dem Käufer, also niemals zwischen Drittlieferanten und dem Käufer.
Artikel 3 - Angebot und Annahme
Die Angebote von Finest Petfoods. sind unverbindlich; sie sind 14 Tage lang gültig, sofern nicht anders angegeben, wie z.B. bei Frischprodukten. Die in einem Angebot genannten Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer. Die Angebote von Finest Petfoods. werden durch die Erteilung von Aufträgen angenommen: schriftlich (per Post oder per Telefax), mündlich (z.B. telefonisch), durch schriftliche Annahme ohne weiteres (per Post oder per Telefax) oder durch branchenübliche Annahme (z.B. telefonisch). Finest Petfoods. ist nicht verpflichtet, zu einem angegebenen Preis zu liefern, wenn offensichtlich ist, dass dieser Preis auf einem Druck- oder Schreibfehler beruht.
Artikel 4 - Lieferung
1.Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gemäß dem Konditionsblatt zum Standort des Käufers.
2. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gekaufte Ware zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihr geliefert oder gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt wird. Verweigert die Gegenpartei die Abnahme oder unterlässt sie es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, werden die Waren auf Kosten dieser Partei gelagert. Die Gegenpartei schuldet in diesem Fall alle zusätzlichen Kosten, darunter in jedem Fall die Lagerkosten.
Artikel 5 - Lieferfrist
Eine vereinbarte Lieferfrist ist keine verbindliche Frist, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer nicht rechtzeitigen Lieferung sollte der Käufer Finest Petfoods daher schriftlich in Verzug setzen, wenn er dies wünscht. Verzögerungen bei der Zustellung/Lieferung, sofern sie sich in einem angemessenen Rahmen hält, ist kein Grund für den Käufer, vom Vertrag zurückzutreten.
Artikel 6 - Teillieferungen
Finest Petfoods ist berechtigt, verkaufte Ware in Teilen zu liefern. Dies gilt nicht, wenn eine Teillieferung keinen eigenständigen Wert hat. Wird die Ware in Teilen geliefert, ist Finest Petfoods berechtigt, jeden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Finest Petfoods wird den Kunden im Falle von Teillieferungen vorab informieren.
Artikel 7 - Muster und Beispiele
Wird von Finest Petfoods ein Muster oder eine Probe gezeigt oder zur Verfügung gestellt, so gilt dies nur als Hinweis; die Eigenschaften der zu liefernden Ware können von dem Muster oder der Probe abweichen, es sei denn, es wurde ausdrücklich erklärt, dass die Lieferung mit dem gezeigten oder zur Verfügung gestellten Muster oder der Probe übereinstimmen würde. Geringfügige handelsübliche oder technische Abweichungen in Farben und Maßen bleiben vorbehalten.
Artikel 8 - Änderungen der zu liefernden Waren
Finest Petfoods ist berechtigt, eine vom Kaufvertrag abweichende Ware zu liefern. Wenn Finest Petfoods von dieser Möglichkeit Gebrauch macht und eine Ware liefert, die erheblich von der vereinbarten Ware abweicht, ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag in Bezug auf diese Ware zurückzutreten. Der Käufer hat dieses Recht innerhalb von 5 Tagen, nachdem er die Abweichung entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken können. Bei frischen Produkten hat der Käufer das Recht des Rücktritts nur unmittelbar nach der Lieferung, sofern die Sache wesentlich abweicht. Finest Petfoods wird den Käufer im Voraus informieren, wenn die Lieferungen vom Kaufvertrag abweichen (werden).
Artikel 9 - Beendigung des Vertrags
Die Forderungen der Finest Petfoods gegen den Käufer sind in folgenden Fällen sofort fällig:
1. wenn Finest Petfoods nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die befürchten lassen, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird;
2. wenn Finest Petfoods beim Abschluss des Vertrages eine Sicherheit für die Erfüllung verlangt hat und diese Sicherheit nicht oder nur unzureichend geleistet wird. In den genannten Fällen ist Finest Petfoods berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, unbeschadet des Rechts von Finest Petfoods, Schadenersatz zu fordern.
3. Wenn sich in Bezug auf Personen und/oder Material, die Finest Petfoods bei der Ausführung des Vertrags einsetzt oder einzusetzen pflegt, Umstände ergeben, die so beschaffen sind, dass die Ausführung des Vertrags unmöglich oder so unangenehm und/oder unverhältnismäßig kostspielig wird, dass die Erfüllung des Vertrags billigerweise nicht mehr verlangt werden kann, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
Artikel 10 - Garantie
1. Finest Petfoods garantiert, dass die von ihr verkauften Waren für einen angemessenen Zeitraum, der je nach Produkt variiert, den Qualitätsanforderungen entsprechen, die zwischen den Parteien für ein bestimmtes Produkt bekannt und/oder üblich sind.
2. Nicht unter die Garantie fallen: tagesfrische Produkte und/oder Produkte, die allgemein mit Frischeanforderungen zusammenhängen. Alle Frischeanforderungen fallen nach der Lieferung vollständig unter die Verantwortung des Käufers
3. Wenn die in Absatz 1 genannte Garantie gilt und der Artikel einen Mangel aufweist, ist Finest Petfoods verpflichtet, den Artikel innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem der Käufer den Mangel gemeldet hat, zu reparieren.
4. Der Käufer kann nur dann den Ersatz der Sache oder die Rückgängigmachung des Kaufvertrags verlangen, wenn:
der Verkäufer zweimal erfolglos versucht hat, denselben Mangel zu beheben, und der Mangel so schwerwiegend ist, dass er einen Ersatz oder Rücktritt rechtfertigt, oder
wenn der Käufer nachweist, dass die Sache so mangelhaft ist oder war, dass sie nicht dem Vertrag entspricht, und dass diese Mängel den Ersatz oder die Auflösung rechtfertigen.
5. Die Garantie erlischt, wenn der Käufer den Schaden durch unsachgemäße Behandlung einer garantierten Sache verursacht.
6. Der Käufer muss beweisen, dass der Artikel innerhalb der Garantiezeit einen Mangel aufweist, der diese Garantie gültig macht. Die Garantie erlischt, wenn eine relevante Typen-, Serien- oder Chargennummer eines Artikels entfernt oder verändert wurde.
7. Die Garantie erlischt bei nicht häuslicher Nutzung, gewerblicher Nutzung oder Vermietung der Sache.
Artikel 11 - Eigentumsvorbehalt
1. Die von Finest Petfoods gelieferte Ware bleibt Eigentum von Finest Petfoods, bis der Käufer alle nachfolgenden Verpflichtungen aus den abgeschlossenen Kaufverträgen erfüllt hat:
die Gegenleistung(en) für die gelieferte(n) oder zu liefernde(n) Sache(n) selbst,
die Gegenleistung(en) im Zusammenhang mit dem/den Kaufvertrag(en),
alle Ansprüche wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags/der Kaufverträge durch den Käufer.
Artikel 12 - Mängel und Reklamationsfristen
1. Der Käufer muss die gekauften Gegenstände bei Lieferung
oder so schnell wie möglich danach in Augenschein nehmen. Dabei hat die Gegenpartei zu prüfen, ob die gelieferten Waren dem Vertrag entsprechen:
ob die richtigen Dinge geliefert worden sind;
ob die gelieferte Ware quantitativ (z.B. Anzahl und Menge) dem entspricht, was vereinbart wurde;
ob die gelieferte Ware den vereinbarten Qualitätsanforderungen entspricht oder
falls diese fehlen – den Anforderungen entsprechen, die für den normalen Gebrauch und/oder kommerzielle Zwecke gestellt werden können.
2. Werden sichtbare Mängel oder Fehlmengen festgestellt, so hat der Käufer dies bei Frischeprodukten unverzüglich und in allen anderen Fällen innerhalb von 2 Tagen nach der Lieferung schriftlich an Finest Petfoods zu melden.
3. Nicht sichtbare Mängel hat der Käufer bei Frischware unverzüglich, bei allen anderen Produkten innerhalb von 2 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung, schriftlich bei Finest Petfoods zu melden.
4. Auch wenn die Gegenpartei rechtzeitig reklamiert, bleibt ihre Verpflichtung zur Zahlung und Abnahme der erteilten Aufträge bestehen. Waren können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung an Finest Petfoods zurückgeschickt werden.
Artikel 13 - Preiserhöhung
1. Wenn Finest Petfoods mit der Gegenpartei einen bestimmten Preis vereinbart hat, ist Finest Petfoods dennoch berechtigt, den Preis zu erhöhen. Finest Petfoods kann den aktuellen Preis gemäß ihrer zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der Lieferung in Rechnung stellen. Im Falle von Preiserhöhungen wird Finest Petfoods den Käufer nach Möglichkeit vor der Lieferung darüber informieren.
Artikel 14 - Verpackung
1. Der Käufer ist verpflichtet, Leihverpackungen innerhalb von 14 Tagen leer und in unbeschädigtem Zustand zurückzugeben. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen in Bezug auf die Verpackung nicht nach, gehen alle daraus resultierenden Kosten zu seinen Lasten.
2. Zu diesen Kosten gehören die Kosten für verspätete Rücksendungen und die Kosten für Ersatz, Reparatur oder Reinigung.
Artikel 15 - Zahlung
1. Sofern Finest Petfoods nichts anderes verlangt, hat die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach dem Rechnungsdatum zu erfolgen, und zwar in Form eines rechtsüblichen Zahlungsmittels in den Geschäftsräumen von Finest Petfoods oder durch Überweisung des geschuldeten Betrags auf das Konto Nr. 1619.58.117, geführt auf den Namen von Finest Petfoods bei der Rabobank. Wenn der Käufer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, wird der fällige Betrag von Finest Petfoods innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum automatisch abgebucht.
2. Nach Ablauf von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ist der Käufer in Verzug. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Käufer Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat auf den geschuldeten Betrag, mindestens jedoch € 50,- ohne MwSt. Im Falle der Liquidation, des Konkurses oder des Zahlungsaufschubs des Käufers bleiben die Verpflichtungen des Käufers bestehen.
3. Die Zahlung hat ohne Abzug oder Verrechnung zu erfolgen.
4. Zahlungen der Gegenpartei dienen immer erstens der Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und zweitens der Begleichung der am längsten ausstehenden Rechnungen, auch wenn die Gegenpartei angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
Artikel 16 - Kreditbeschränkung
Finest Petfoods ist berechtigt, einen Kreditbeschränkungszuschlag von 2% zu erheben, der bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum oder bei Zahlung per Lastschrift nicht fällig wird.
Artikel 17 - Gebühren und Inkassokosten
1.Wenn der Käufer mit einer oder mehreren seiner Verpflichtungen in Verzug ist oder diese verletzt, gehen alle angemessenen Kosten für die außergerichtliche Befriedigung zu Lasten des Käufers. In jedem Fall schuldet der Käufer:
auf die ersten 3.000 € 15%
auf die Differenz bis zu 6.000 € 12%
auf die Differenz bis zu 15.000 € 9%
auf die Differenz bis zu 30.000 € 8%
auf die Differenz bis zu 60.000 € 7%
auf den Betrag über 60.000 € 6%
Wenn Finest Petfoods nachweislich höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig waren, gehen auch diese zu Lasten des Käufers.
2. Der Käufer haftet gegenüber dem Verkäufer für die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die dem Verkäufer in allen Instanzen entstehen.
Artikel 18 - Haftung
1. Für Mängel an gelieferten Sachen gilt die Haftung nach Maßgabe dieser Bedingungen.
2. In Bezug auf zusätzliche Leistungen ist die Haftung von Finest Petfoods auf die Höhe der von der Versicherung geleisteten Zahlung beschränkt, soweit diese Haftung durch seine Versicherung gedeckt ist. Wenn die Versicherung in irgendeinem Fall keine Deckung bietet oder nicht auszahlt, ist die Haftung auf die Absätze 3 und 4 dieses Artikels beschränkt.
3. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder nachweislich grober Fahrlässigkeit von Finest Petfoods beruht.
4. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
Artikel 19 - Höhere Gewalt
1. Unter höherer Gewalt werden Umstände verstanden, die die Erfüllung der Verpflichtung verhindern und die nicht Finest Petfoods zuzuschreiben sind. Dazu gehören (wenn und soweit diese Umstände die Erfüllung unmöglich machen oder unangemessen erschweren):
Allgemeine oder politische Streiks im Unternehmen von Finest Petfoods.
Streiks in anderen Unternehmen als Finest Petfoods.
Ein allgemeiner Mangel an notwendigen (frischen) Produkten und anderen für die Erfüllung des Vertrags notwendigen Sachen oder Dienstleistungen;
Unvorhergesehene Engpässe bei Lieferanten oder anderen Dritten, von denen Finest Petfoods abhängig ist, sowie allgemeine Transportprobleme.
2. Finest Petfoods hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem Finest Petfoods seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
3. Während des Wirkens höherer Gewalt werden die Liefer- und sonstigen Verpflichtungen von Finest Petfoods ausgesetzt. Dauert der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen von Finest Petfoods aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als 1 Monat, sind beide Parteien berechtigt, den Kaufvertrag diesbezüglich aufzulösen, ohne dass in diesem Fall eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz besteht.
4. Wenn Finest Petfoods bei Eintritt der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder ihre Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist sie berechtigt, den bereits gelieferten Teil oder den lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits gelieferte Teil und/oder der lieferbare Teil keinen eigenständigen Wert hat.
Artikel 20 - Beilegung von Streitigkeiten
1. Ungeachtet der gesetzlichen Bestimmungen über die Zuständigkeit der Zivilgerichte wird jede Streitigkeit zwischen Käufer und Verkäufer, sofern das Gericht zuständig ist, vom Gericht in Rotterdam entschieden. Finest Petfoods bleibt jedoch befugt, den Käufer vor ein anderes, nach dem Gesetz oder einem anwendbaren internationalen Vertrag zuständiges Gericht zu laden.
Artikel 21 - Anwendbares Recht
Jeder Vertrag zwischen Finest Petfoods und dem Käufer unterliegt dem niederländischen Recht. Im Falle von Interpretationsunterschieden aufgrund der Übersetzung dieses Textes ins Deutsche ist die niederländische Version maßgeblich und bindend.
Artikel 22 - Änderung der Bedingungen
Finest Petfoods ist berechtigt, diese Bedingungen zu ändern, wenn ein Gesetz, ein Vertrag oder eine allgemein verbindliche Regelung dies erforderlich macht. Die Änderungen treten 14 Tage nach Übermittlung der neuen Bedingungen durch Finest Petfoods an den Käufer in Kraft.